Hallo Jasmin,
das Thema, das du ansprichst, ist schon allein juristisch gesehen außerordentlich heikel. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich versuche mal die zentralen Punkte zu benennen: Unter 14 Jahren bist du rechtlich gesehen noch ein Kind. Damit gelten die Paragraphen 176 und 176a des Strafgesetzbuches (siehe unten).
Das heißt meines Erachtens, dass schon deine Eltern sich
strafbar machen würden, wenn Sie dir erlauben bzw. nicht verhindern, dass du mit deinem Freund "Sex hast". Da dein Freund noch nicht 18 ist, kann ich nicht einschätzen, wie seine Handlung beurteilt würde, denkbar wäre, dass womöglich eine Jugendstrafe verhängt würde. Generell gilt: Der Gesetzgeber will Kinder schützen! Allein schon angesichts anderer Folgen wie einer ungewollten Schwangerschaft und einer Infektion mit ggf. tödlichen Folgen (AIDS, Hepatitis etc.) ist dies sicherlich nachzuvollziehen.
Sieht man einmal von den juristischen und ggf. gesundheitlichen Folgen ab, würde ich auch sonst dazu raten, dir Zeit zu lassen. Zuneigung und Liebe bedeuten meines Erachtens auch, dass man einander Zeit lässt.
In einen Beitrag hier im Forum schreibt Angel132 z. B. zu diesem Thema:
"Ich kann auch dem bis jetzt Gesagtem nur zustimmen. Lass dir Zeit und sei dir sicher dass es der richtige ist! Der Trend geht heute dahin dass Jugendliche immer früher Sex haben. Lass dich aber dadurch auf keinen Fall unter Druck setzen. Viele dieser jungen Menschen denken nicht über das "erste Mal" nach. Ich bin 17 und hab auch lange gewartet bis ich mit meinem Freund geschlafen habe, aber meiner Meinung nach hat es sich gelohnt zu warten. Wenn dein Freund dich liebt wird er verstehen wenn du noch warten willst! Bye Angel132"
Und Sam schreibt:
" mein beispiel:
ich bin jetz 18 (bald 19) gehe noch zur schule, bin aber schon verheiratet!
das ist sehr früh. ich hab es aber aus überzeugung getan.
mit dem sex war es änlich. fast 4 jahre sind wir ein paar und fast solange hat es auch mit dem sex gedauert, weil ich mir sicher sein wollte- jetzt bin ich es
also, überschlage nichts
vor 3 jahren haben mich die anderen auch angeguckt,weil ich es noch nicht getan hatte.aber das war egal
überleg es dir gut. du verschenkst etwas einmaliges dabei.
verschenk es an den, der es verdient! "
Und Bambi schreibt:
"ich stimm den anderen zu!!
ich hab's zu früh getan (mit 16), nur um dann festzustellen, dass er mich gar ned wirklich geliebt hat und ich bin sicher nicht die einzige der es so ging
Also lasst euch genug Zeit!! Ich geh's jetzt auch sehr langsam an "
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Gesetzestext § 176 StGB
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.
Eine informative Zusammenstellung des Jugendamtes Nürnberg als pdf-Datei findest du hier:
http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/sexualitaet.pdf