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Pflichten von Medizinern

  • Hat das Thema erstellt Borotin
  • erstellt am
B

Borotin

Gast
So, zur Abwechslung hab ich auch mal ne Frage:
Ärzte legen doch den hippokratischen Eid und sowas ab. Von wegen jedem Verletzten helfen und so. Gilt dies auch für Tierärzte?
Sprich: Ist denn nicht auch ein Tierarzt verpflichtet sich mitten in der Nacht aus dem Bett zu quälen wenn ein Tier im Sterben liegt?
 
S

silvi

Gast
Hi Boro!

Eigentlich eine interessante Frage, wobei ich gestehen muss, dass ich es nicht weiß. Ich könnte mir allerdings sowas in der Art auch bei Tierärzten gut vorstellen. Allerdings glaube ich nicht, dass du irgendeinen Arzt, der gerade keinen Dienst hat (Notdienst oder so) zur Verantwortung ziehen kannst, wenn er sich nicht mitten in der Nacht aus dem Bett schwingt. Ok, wenn kein anderer Arzt helfen könnte und er die letzte Möglichkeit ist, dann vielleicht schon - das weiß ich aber wie gesagt nicht.
Und um auf deine Frage zurückzukommen, es gibt ja auch Tiernotärzte, zu denen man im Notfall mit den Tieren fahren kann.

Lg Silvia
 
S

St87

Gast
Hallo hab was zu deiner Frage gefunden .... :)

§ 2 - Berufsausübung

Jeder Tierarzt ist verpflichtet:

1. seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und sich bei seinem Verhalten der Achtung und des Vertrauens würdig zu zeigen, wie es der Beruf des Tierarztes erfordert
...
6. soweit er in eigener Praxis tätig ist, grundsätzlich am Notfalldienst entsprechend den Richtlinien für tierärztliche Bereitschaftsdienste teilzunehmen.
§ 14 - Ausüben der Praxis
...
2. Das Behandeln eines Tieres oder eines Tierbestandes ohne vorherige Untersuchung ist grundsätzlich unzulässig
3. Der niedergelassene Tierarzt ist in der Ausübung seines Berufes grundsätzlich frei. Er kann eine tierärztliche Behandlung ablehnen, soweit er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist. Er kann sie insbesondere ablehnen, wenn er der Überzeugung ist, daß zwischen ihm und dem Tierbesitzer oder dessen Beauftragten das notwendige Vertrauensverhältnis fehlt.
4. In Notfällen ist jeder Tierarzt auch ohne Anforderung zur Leistung der Ersten Hilfe bei Tieren verpflichtet.


kannst ja auch nochmal hier gucken: http://www.ltk-hessen.de/rechtsgrundlagen/kammer/Berufsordnung.html#PVierzehn
 
B

Borotin

Gast
Danke, das beantwortet meine Frage hinreichend. Denke ich... (Paragraphendeutsch...)
 
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