Nach Meinung der juristischen Vertreter der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz muss man das Recht auf körperliche Unversehrtheit gesetzlichen Schranken unterwerfen. Es müsse gegen andere, verfassungsrechtlich garantierte Rechte, wie das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit der Mutter und das Elternrecht abgewogen werden.
Jedoch meine Frage: Das zählt jetzt nur für den Fall, dass sich Eltern für eine PID entscheiden und die Embryonen im Labor "getötet" werden. Würdet ihr sagen, dass es als ein Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit gesehen werden kann, wenn sich Eltern, wissentlich, dass sie die Krankheit haben, gegen eine Präimplantationsdiagnostik oder Pränataldiagnostik entscheiden und somit das Risiko eingehen ein Kind mit schweren Erkrankungen auf die Welt zu bringen?
Jedoch meine Frage: Das zählt jetzt nur für den Fall, dass sich Eltern für eine PID entscheiden und die Embryonen im Labor "getötet" werden. Würdet ihr sagen, dass es als ein Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit gesehen werden kann, wenn sich Eltern, wissentlich, dass sie die Krankheit haben, gegen eine Präimplantationsdiagnostik oder Pränataldiagnostik entscheiden und somit das Risiko eingehen ein Kind mit schweren Erkrankungen auf die Welt zu bringen?