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Präimplantationsdiagnostik: Hat ein noch nicht geborenes Kind ein Recht auf körperliche Unversehrtheit

Marcel265

Einzeller
Nach Meinung der juristischen Vertreter der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz muss man das Recht auf körperliche Unversehrtheit gesetzlichen Schranken unterwerfen. Es müsse gegen andere, verfassungsrechtlich garantierte Rechte, wie das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit der Mutter und das Elternrecht abgewogen werden.

Jedoch meine Frage: Das zählt jetzt nur für den Fall, dass sich Eltern für eine PID entscheiden und die Embryonen im Labor "getötet" werden. Würdet ihr sagen, dass es als ein Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit gesehen werden kann, wenn sich Eltern, wissentlich, dass sie die Krankheit haben, gegen eine Präimplantationsdiagnostik oder Pränataldiagnostik entscheiden und somit das Risiko eingehen ein Kind mit schweren Erkrankungen auf die Welt zu bringen?
 

cigouri

Säugetier: Eutheria
Das ist hier zwar eigentlich ein Biologie Forum und kein Jura Forum, aber die Rechtswissenschaft geht, soweit ich weiß, auch streng kausal vor.

Die juristische Kausalkette KÖNNTE eventuell (wohlgemerkt, ich bin kein Jurist sondern Biologe) so aussehen:

  1. Eine Körperverletzung im juristischen Sinn kann entweder fahrlässig oder beabsichtigt erfolgen.
  2. Dazu muss der VORHANDENE Körper einer Person entweder fahrlässig oder absichtlich verletzt werden.
  3. Im Falle einer Zygote oder eines Fötus, der noch nicht älter als 3 Monate ist, liegt kein KÖRPER einer Person im juristischen Sinne vor.
  4. Fazit: Nein, man kann solche Eltern nicht wegen Körperverletzung belangen
Ich würde aber an deiner Stelle noch mal eine Rechtswissenschaftler fragen oder ein Jura-Forum besuchen.
 
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