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Sicherheit im Unterricht

Ben232

Einfacher Vertebrat
Halllo,
kann mir jem. bei den 2 Fragen weiterhelfen?

Was soll neben der Sicherheit im Unterricht zusätzlich durch die RISU gewährleistet werden?

Was muss beim Umgang mit Stoffpräparaten beachtet werden?
 

mik

Administrator
Moderator
Ben232;13100 hat geschrieben:
Was soll neben der Sicherheit im Unterricht zusätzlich durch die RISU gewährleistet werden?

Ich zitiere aus der der RISU:

"Darüber hinaus soll sicherheits- und verantwortungsbewusstes Handeln als fächer- und schulformübergreifendes Erziehungsziel verstanden werden. Der Lehrer wird hinsichtlich seiner Vorbildfunktion als lehrende und handelnde Person angesprochen, damit er sich seinerseits aufgerufen fühlt, sowohl Verhaltens- als auch Einstellungsund Bewusstseinsänderung i.S. von Sicherheits- und Umweltbewusstsein pädagogisch umzusetzen. Zielsetzung der Richtlinien ist es, das Bewusstsein für mögliche Gefahren und deren Ursachen zu schärfen und das natürliche Interesse von Lehrern und Schülern an sicheren Arbeitsbedingungen durch umfassende Informationen und klare rechtliche Rahmenbedingungen zu unterstützen." (RISU, Vorbemerkung)


Gruß

mik
 

mik

Administrator
Moderator
Ben232;13100 hat geschrieben:
Was muss beim Umgang mit Stoffpräparaten beachtet werden?

In den Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen an den Schulen im Saarland finden sich zu "Stopfpräparaten" folgende Hinweise:

"2.2.3.4 Beim Umgang mit Stopfpräparaten nur einwandfrei desinfizierte Präparate verwenden, z.B. durch Bezug vom Fachhandel. Ältere Stopfpräparate können mit heute nicht mehr zulässigen Konservierungsmitteln kontaminiert sein. Deshalb möglichst auf ihren Einsatz im Unterricht verzichten, zumindest jedoch nach beendeter Arbeit Hände und Unterarme gründlich waschen. Begasungen von Bälgen und Stopfpräparaten nur von einer zugelassenen Firma durchführen lassen."
(Richtlinien zur Sicherheit..., Saarland)


In der RISU liest man dazu:

"I - 9.2 Umgang mit Stopfpräparaten, Insektensammlungen
Begasungen von Bälgen, Stopfpräparaten und Insektensammlungen dürfen nur von einer zugelassenen Firma durchgeführt werden.
Da ältere Stopfpräparate mit heute nicht mehr zulässigen Konservierungsmitteln (z.B. Arsenverbindungen) kontaminiert sein können, sind sie gegen das Berühren durch Schüler zu sichern (z.B. Klarsichthülle)."
(RISU, S. 49)


In Hamburg wurden vor ca. 10 Jahren nahezu alle Präparate, die mit Arsen belastet waren bzw. sein konnten, als Sondermüll "entsorgt". Da sich in den Sammlungen vieler Schule Präparate finden lassen, deren Herkunft und Behandlung nur bedingt zu klären ist, würde ich grundsätzlich dazu raten, auf den Einsatz zu verzichten, ggf. könnten die Präparate in verschlossenen Glaskästen ausgestellt und betrachtet werden. An meiner Schule habe ich alle betreffenden Präparate entfernen lassen.

Gruß

mik
 
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