Biologielexikon

Arbeitskern
Der Begriff "Arbeitskern" wird heute wegen seiner Missverständlichkeit kaum noch verwendet. In engem Zusammenhang mit dem Begriff "Arbeitskern" steht die Bezeichnung "Ruhekern". Zu der Zeit, als man die ersten lichtmikroskopischen Beobachtungen an Zellkernen machte, stellte man lediglich während der Mitose (Kernteilung) Aktivität im Zellkern fest - und nannte den Zellkern in dieser Phase "Arbeitskern". (Bei dieser Aktivität handelte es sich um die gut beobachtbaren Prozesse der Kernteilung, in deren Verlauf die Chromosomen sichtbar sind und auf die sich neu bildenden Tochterkerne verteilt werden.)
In der Phase zwischen den Kernteilungen (der Interphase, also im wörtlichen Sinne der "Phase dazwischen") konnte man lichtmikroskopisch keine Aktivität beobachten, sodass man diesen Zellkern als "Ruhekern" bezeichnete.
Spätere Untersuchungen ergaben, dass diese Bezeichnungen im Hinblick auf die Stoffwechselaktivität der Zellkerne unzutreffend war: Tatsächlich finden gerade in der Interphase alle für die Zelle notwendigen Stoffwechselvorgänge (z. B. die Neusynthese von DNA) statt, während in der Mitose lediglich die Chromosomen in die Transportform überführt und auf die Tochterkerne verteilt werden. Aus diesem Grund bezeichneten jetzt viele Biologen den Zellkern in der Interphase als "Arbeitskern" und den Zellkern in der Mitose als "Ruhekern".
Die Folge war also, dass aufgrund unterschiedlicher Gesichtspunkte (1. im Lichtmikroskop sichbare Aktivität, 2. Stoffwechselaktivität) Zellkerne von einigen Biologen als "Arbeitskern", von anderen als "Ruhekern" bezeichnet wurden - was natürlich zu einiger Verwirrung führte. Heutzutage werden die (inzwischen veralteten) Begriffe "Arbeitskern" und "Ruhekern" von Biologen kaum noch verwendet.






Siehe auch unter:


Pfeil
Pfeil


Literatur:


Internet:



Letzte Aktualisierung: 15.12.2012


© Michael Koops www.biologie-lexikon.de 2019
Alle Angaben im Biologie-Lexikon sind ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere ist die elektronische Datenübernahme in jeder Form ohne Zustimmung des Autors ausdrücklich untersagt. Das Aufrufen von Seiten bzw. Inhalten des Biologie-Lexikons in fremden Framesets ist grundsätzlich nicht gestattet und verstößt gegen geltendes Recht.
Für den Inhalt verlinkter Seiten kann prinzipiell keine Verantwortung übernommen werden, da das Biologie-Lexikon auf den Inhalt dieser Seiten keinen Einfluss hat. Von anstößigen Inhalten der verlinkten Seiten jeglicher Art distanziert sich das Biologie-Lexikon jedoch ausdrücklich und bittet bei einer entsprechenden (fehlerhaften) Verlinkung um eine Nachricht an fehler{AT}biologie-lexikon{Punkt}de. Das Biologie-Lexikon bemüht sich, die Informationen fehlerfrei zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für auftretende Unzulänglichkeiten. Das Biologie-Lexikon erhebt im rechtlichen Sinne keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr kann nicht gegeben werden.

Datenschutzhinweis