Biologielexikon

DDT
DDT ist die Abkürzung für Dichlor-Diphenyl-Trichloräthan. DDT wurde 1939 von dem Schweizer Chemiker Paul Müller als Insektizid entwickelt. DDT ist ein sog. Kontaktgift (Berührungsgift) für Insekten. Besonders bei der Bekämpfung der Malaria ist DDT zunächst erfolgreich gegen die Anopheles-Mücken (Überträger des Malariaerregers) zum Einsatz gekommen. Infolge der breiten Wirkung von DDT (Breitbandinsektizid) wurden jedoch auch die Nutzinsekten getötet, sodass sich nach Beendigung des Gifteinsatzes die Anopheles-Mücken verstärkt ausbreiten konnten. Infolge der langen Abbauzeit (Halbwertszeit: über 20 Jahre) kam es zudem in den Nahrungsketten zu einer Anreicherung (DDT ist in Fetten gut löslich) und wurde so auch für größere Tiere und den Menschen gefährlich. Bei Vögeln, die am Ende der Nahrungskette stehen (Greifvögel, Fischfresser), führte die Anreicherung von DDT u. a. zu Störungen im Kalkstoffwechsel - die Folge waren dünnschalige Eier, die beim Bebrüten sehr leicht zerbrachen. In Deutschland wurde 1971 ein Herstellungs- und Ausfuhrverbot für DDT erlassen. Abbauprodukte von DDT sind DDD und DDE.





Siehe auch unter:

Biozide
Nützlinge


Literatur:


Internet:


Letzte Aktualisierung: 14.03.2013


© Michael Koops www.biologie-lexikon.de 2019
Alle Angaben im Biologie-Lexikon sind ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere ist die elektronische Datenübernahme in jeder Form ohne Zustimmung des Autors ausdrücklich untersagt. Das Aufrufen von Seiten bzw. Inhalten des Biologie-Lexikons in fremden Framesets ist grundsätzlich nicht gestattet und verstößt gegen geltendes Recht.
Für den Inhalt verlinkter Seiten kann prinzipiell keine Verantwortung übernommen werden, da das Biologie-Lexikon auf den Inhalt dieser Seiten keinen Einfluss hat. Von anstößigen Inhalten der verlinkten Seiten jeglicher Art distanziert sich das Biologie-Lexikon jedoch ausdrücklich und bittet bei einer entsprechenden (fehlerhaften) Verlinkung um eine Nachricht an fehler{AT}biologie-lexikon{Punkt}de. Das Biologie-Lexikon bemüht sich, die Informationen fehlerfrei zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für auftretende Unzulänglichkeiten. Das Biologie-Lexikon erhebt im rechtlichen Sinne keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr kann nicht gegeben werden.

Datenschutzhinweis