Biologielexikon

Frucht
Als Frucht wird die Blüte bzw. der Fruchtknoten zur Zeit der Samenreife bezeichnet. Es handelt sich um eine Diaspore (Ausbreitungseinheit); Einheit aus Samen und anderen Pflanzenorganen
(Fruchknoten, Blütenachse, Blütenstiel oder Blütenstand).
Früchte entstehen in den meisten Fällen aus Fruchtblättern. Allerdings kann die Frucht auch von dem Blütenboden oder der Blütenachse gebildet werden.
Die Frucht hat mehrere Funktionen: Sie dient den Samen einerseits als Schutz und andererseits zur Verbreitung. Darüber hinaus führt die Einbettung in eine Frucht in vielen Fällen zu einer gewissen zeitlichen Vorgabe, wann es zur Keimung des Samens (bzw. der Samen) kommt.

Es lassen sich drei Gruppen von Früchten unterscheiden:

1. Einzelfrüchte,
mit Öffnungsfrüchten

2. Sammelfrüchte (z. B. Himbeere),
mit: Sammelbalgfrucht, Sammelbeerenfrucht, Sammelsteinfrucht (Himbeere, Brombeere), Sammelnussfrucht

3. Fruchtverbände.






Siehe auch unter:

Pfeil Samenanlage
Pfeil
Pfeil
Pfeil

Literatur:


Internet:



Letzte Aktualisierung: 31.03.2013





© Michael Koops www.biologie-lexikon.de 2019
Alle Angaben im Biologie-Lexikon sind ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere ist die elektronische Datenübernahme in jeder Form ohne Zustimmung des Autors ausdrücklich untersagt. Das Aufrufen von Seiten bzw. Inhalten des Biologie-Lexikons in fremden Framesets ist grundsätzlich nicht gestattet und verstößt gegen geltendes Recht.
Für den Inhalt verlinkter Seiten kann prinzipiell keine Verantwortung übernommen werden, da das Biologie-Lexikon auf den Inhalt dieser Seiten keinen Einfluss hat. Von anstößigen Inhalten der verlinkten Seiten jeglicher Art distanziert sich das Biologie-Lexikon jedoch ausdrücklich und bittet bei einer entsprechenden (fehlerhaften) Verlinkung um eine Nachricht an fehler{AT}biologie-lexikon{Punkt}de. Das Biologie-Lexikon bemüht sich, die Informationen fehlerfrei zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für auftretende Unzulänglichkeiten. Das Biologie-Lexikon erhebt im rechtlichen Sinne keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr kann nicht gegeben werden.

Datenschutzhinweis