Innenohr
Überbegriff für Hör- und Gleichgewichtsorgan (Schnecke und Bogengänge). Das
Innenohr enthält also zwei Sinnesorgane: 1. Das Hörorgan, 2. das Gleichgewichtsorgan.
1.
Das Hörorgan liegt in dem Teil,
den man wegen seiner schneckenartig gewundenen Form als Schnecke bezeichnet.
2.
Das Gleichgewichtsorgan besteht aus den beiden Vorhofsäckchen (dienen
der Lageempfindung), den 3 Bogengängen (dienen der Bewegungsempfindung)
und einem Gang, der dem Druckausgleich dient.