Biologielexikon

Konkurrenzausschlussprinzip (Exklusionsprinzip, Gause-Volterrasches Gesetz, Gauses Prinzip, Gaussches Prinzip) (engl. competitive exclusion principle, Gause's Law, Gause's Law of competitive exclusion)

Was versteht man unter dem Konkurrenzausschlussprinzip?

Einfach ausgedrückt besagt das Konkurrenzausschlussprinzip, dass artverschiedene Lebewesen, die nahezu dieselben Ansprüche an ihre Umwelt haben und miteinander konkurrieren (also im Wettbewerb stehen), nicht dauerhaft im gleichen Lebensraum zusammen existieren können. Denn stets wird die eine Art gegenüber der anderen einen (wenn auch nur geringen) Konkurrenzvorteil aufweisen und die andere so schließlich verdrängen.

Etwas fachsprachlicher formuliert: Besetzen zwei artverschiedene Populationen dieselbe ökologische Nische im selben Lebensraum (sie kommen sympatrisch vor) und vermehrt sich eine dieser Populationen auf Dauer schneller als die andere, wird die sich langsamer vermehrende Population durch die andere verdrängt bzw. schließlich ganz ausgelöscht (Extinktion).

Unter welchen Umständen wirkt sich das Konkurrenzausschlussprinzip nicht aus?
Das Konkurrenzausschlussprinzip kommt nicht wie oben dargestellt zur Wirkung, wenn die Umweltbedingungen nicht konstant sind oder wenn wegen unlimitierter (= unbegrenzt zur Verfügung stehender) Ressourcen keine Konkurrenz herrscht. Eine üblicherweise unlimitiert zur Verfügung stehende Ressource ist Luft: Auch wenn sich die Zahl der Artgenossen erhöht, entsteht im Normalfall kein Wettbewerb um Luft, da diese im Übermaß zur Verfügung steht.





Siehe auch unter:

interspezifische Konkurrenz
intraspezifische Konkurrenz
Konkurrenz


Literatur:


Internet:


Letzte Aktualisierung: 05.07.2013


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