Lautstärke
Lautstärke
Lautstärke wird physikalisch in der logarithmischen Einheit Dezibel [dB] angegeben. Ein Anstieg der Lautstärke um 10 dB wird als Verdoppelung der Lautstärke, ein Anstieg um 20 dB als Vervierfachung empfunden.
Leises Blätterrauschen hat etwa eine L. von 10 dB, Flüstern eine L. von 30 dB, ein vorüberfahrender Lkw verursacht ca. 90 dB und ein Düsenflugzeug beim Start ca. 120 dB. Die Schmerzgrenze des menschlichen Ohr lässt sich ungefähr mit 130 dB angeben.





Letzte Aktualisierung: 29.09.2009





© Michael Koops www.biologie-lexikon.de 2019
Alle Angaben im Biologie-Lexikon sind ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere ist die elektronische Datenübernahme in jeder Form ohne Zustimmung des Autors ausdrücklich untersagt. Das Aufrufen von Seiten bzw. Inhalten des Biologie-Lexikons in fremden Framesets ist grundsätzlich nicht gestattet und verstößt gegen geltendes Recht.
Für den Inhalt verlinkter Seiten kann prinzipiell keine Verantwortung übernommen werden, da das Biologie-Lexikon auf den Inhalt dieser Seiten keinen Einfluss hat. Von anstößigen Inhalten der verlinkten Seiten jeglicher Art distanziert sich das Biologie-Lexikon jedoch ausdrücklich und bittet bei einer entsprechenden (fehlerhaften) Verlinkung um eine Nachricht an fehler{AT}biologie-lexikon{Punkt}de. Das Biologie-Lexikon bemüht sich, die Informationen fehlerfrei zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für auftretende Unzulänglichkeiten. Das Biologie-Lexikon erhebt im rechtlichen Sinne keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr kann nicht gegeben werden.

Datenschutzhinweis