Ben232;13100 hat geschrieben:
Was muss beim Umgang mit Stoffpräparaten beachtet werden?
In den Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen an den Schulen im Saarland finden sich zu "Stopfpräparaten" folgende Hinweise:
"2.2.3.4 Beim Umgang mit Stopfpräparaten nur einwandfrei desinfizierte Präparate verwenden, z.B. durch Bezug vom Fachhandel. Ältere Stopfpräparate können mit heute nicht mehr zulässigen Konservierungsmitteln kontaminiert sein. Deshalb möglichst auf ihren Einsatz im Unterricht verzichten, zumindest jedoch nach beendeter Arbeit Hände und Unterarme gründlich waschen. Begasungen von Bälgen und Stopfpräparaten nur von einer zugelassenen Firma durchführen lassen."
(
Richtlinien zur Sicherheit..., Saarland)
In der RISU liest man dazu:
"I - 9.2 Umgang mit Stopfpräparaten, Insektensammlungen
Begasungen von Bälgen, Stopfpräparaten und Insektensammlungen dürfen nur von einer zugelassenen Firma durchgeführt werden.
Da ältere Stopfpräparate mit heute nicht mehr zulässigen Konservierungsmitteln (z.B. Arsenverbindungen) kontaminiert sein können, sind sie gegen das Berühren durch Schüler zu sichern (z.B. Klarsichthülle)."
(
RISU, S. 49)
In Hamburg wurden vor ca. 10 Jahren nahezu alle Präparate, die mit Arsen belastet waren bzw. sein konnten, als Sondermüll "entsorgt". Da sich in den Sammlungen vieler Schule Präparate finden lassen, deren Herkunft und Behandlung nur bedingt zu klären ist, würde ich grundsätzlich dazu raten, auf den Einsatz zu verzichten, ggf. könnten die Präparate in verschlossenen Glaskästen ausgestellt und betrachtet werden. An meiner Schule habe ich alle betreffenden Präparate entfernen lassen.
Gruß
mik