Biologielexikon

Zwillinge (engl. twins)
Zwillinge können aus einer oder aus zwei befruchteten Eizellen (Zygoten) hervorgehen, sodass eineiige (monozygote) und zweieiige (dizygote) Zwillinge unterschieden werden.
Eineiige Zwillinge entstehen durch Befruchtung einer einzigen Eizelle durch ein Spermium und spätere Trennung von erbidentischen Zellen. Da eineiige Zwillinge sich aus derselben befruchteten Eizelle entwickeln, sind sie in genetischer Hinsicht identisch. Im englischsprachigen Raum werden eineiige Zwillinge daher sinnvollerweise als identical twins (identische Zwillinge) bezeichnet. Obwohl eineiige Zwillinge sich in ihren Körpermerkmalen also prinzipiell nicht unterscheiden sollten, können eineiige Zwillinge dennoch häufig mit Hilfe ihrer Fingerabdrücke identifiziert werden. Man vermutet, dass unterschiedliche Linienmuster der Fingerabdrücke auf vorgeburtliche Umwelteinflüsse zurückgehen. Umwelteinflüsse können auch zu Mutationen, also Veränderungen des Erbguts, führen, sodass die ursprüngliche genetische Identität von eineiigen Zwillingen verloren geht - solche Mutationen können auch schön während der vorgeburtlichen Entwicklung passieren.
Zweieiige Zwillinge sind im Regelfall Verwandte ersten Grades. Sie teilen - so wie gewöhnliche Geschwister - durchschnittlich 50 % ihres Erbguts miteinander. Im Ausnahmefall kann es sich bei zweieiigen Zwillingen aber auch nur um Halbgeschwister handeln, nämlich dann, wenn die beiden Spermien von zwei verschiedenen Männern stammen.
Insgesamt endet etwa eine von 60 Schwangerschaften in einer Zwillingsgeburt. Davon sind ungefähr ein Drittel eineiige Zwillinge und zwei Drittel zweieiige Zwillinge. Zweieiige Zwillinge kommen mit einer Wiederholungswahrscheinlichkeit von ca. 1,7 % familiär gehäuft vor, eineiige Zwillinge dagegen zeigen keine familiäre Häufung.





Siehe auch unter:

Klon


Literatur:


Internet:



Letzte Aktualisierung: 03.02.2013



© Michael Koops www.biologie-lexikon.de 2019
Alle Angaben im Biologie-Lexikon sind ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere ist die elektronische Datenübernahme in jeder Form ohne Zustimmung des Autors ausdrücklich untersagt. Das Aufrufen von Seiten bzw. Inhalten des Biologie-Lexikons in fremden Framesets ist grundsätzlich nicht gestattet und verstößt gegen geltendes Recht.
Für den Inhalt verlinkter Seiten kann prinzipiell keine Verantwortung übernommen werden, da das Biologie-Lexikon auf den Inhalt dieser Seiten keinen Einfluss hat. Von anstößigen Inhalten der verlinkten Seiten jeglicher Art distanziert sich das Biologie-Lexikon jedoch ausdrücklich und bittet bei einer entsprechenden (fehlerhaften) Verlinkung um eine Nachricht an fehler{AT}biologie-lexikon{Punkt}de. Das Biologie-Lexikon bemüht sich, die Informationen fehlerfrei zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für auftretende Unzulänglichkeiten. Das Biologie-Lexikon erhebt im rechtlichen Sinne keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr kann nicht gegeben werden.

Datenschutzhinweis